Leistungen

Insolvenzverwaltung


Insolvenzverfahren

Frau Rechtsanwältin Sandra Reich und Frau Rechtsanwältin Petra Gerlach werden seit 2004 sowohl in Privat- als auch Firmeninsolvenzen als Sachverständige, Treuhänderin und (vorläufige) Insolvenzverwalterin bestellt.

Dem Insolvenzverwalter geht der Ruf voraus, der Totengräber des Unternehmens zu sein, der allein im Interesse des eigenen Profits, Arbeitsplätze vernichtet und Unternehmen zerschlägt.

Tatsächlich führt die Insolvenz oftmals zur Zerschlagung des Unternehmens, zum Verlust von Arbeitsplätzen und Vermögenswerten, ebenso häufig gelingt es aber, Unternehmen fortzuführen, Unternehmen und Unternehmer zu sanieren und Vermögenswerte sowie Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Insolvenz ist nur in Ausnahmefällen der Beginn oder Auslöser der Krise, sie markiert immer deren Schlusspunkt. Schon der altgriechische Ursprung des Wortes bedeutet „Höhe- und Wendepunkt einer gefährlichen Entwicklung".

Auch die mit der Insolvenz verbundene Krise kann ein solcher Wendepunkt sein. Wir setzen in den von uns betreuten Insolvenzen alles daran, die sich hier bietenden Alternativen und Chancen zu einem Neuanfang zu nutzen.

Nach unserem Selbstverständnis sind wir hierbei die Verwalterinnen fremden Vermögens, das uns zum Zwecke der bestmöglichen Verwertung anvertraut wurde. In dieser Verantwortung ist es unser Ziel, transparent und nachvollziehbar zu handeln. Auch wenn hierbei nicht immer alle Entscheidungen die Zustimmung aller Beteiligten finden können, gelingt dies nach unserer Überzeugung nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit allen Betroffenen und im Wege offener und ehrlicher Kommunikation.

Wir legen großen Wert darauf, das uns übertragene Amt stets unabhängig, unparteiisch und frei von Interessenskollisionen auszuüben. Dies setzt nach unserer Überzeugung die Vermeidung auch nur des Anscheines von Interessenkonflikten voraus, insbesondere in Bezug auf unsere anwaltliche Tätigkeit für bestimmte Gläubigergruppen, namentlich Kreditinstitute.

Das Amt des Insolvenzverwalters ist höchstpersönlicher Natur und erfordert nach unserem Verständnis die Anwesenheit der Insolvenzverwalterin vor Ort und ihren eigenen persönlichen Arbeitseinsatz. Zugleich erfordert eine effiziente Verfahrensabwicklung den Einsatz eigener geschulter Mitarbeiter ebenso wie den Einsatz vertrauenswürdiger externer Dienstleister.

Wir haben den Anspruch, beiden Notwendigkeiten im Einzelfall gerecht zu werden, insbesondere grundlegende Entscheidungen und verfahrensleitende Maßnahmen stets persönlich zu treffen. Hierbei unterstützen uns ein engagiertes und ausgebildetes Team sowie eine umfassende, leistungsfähige elektronische Datenverarbeitung, einschließlich eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems mit integriertem Insolvenzbearbeitungsprogramm.

Gläubigerinformation zum Herunterladen im Adobe® PDF Format.

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