Leistungen

Honorar

Wir legen Wert auf ein überzeugendes Preis-/Leistungsverhältnis. Über die möglichen Abrechnungsmethoden und Honorarvereinbarungen werden wir Sie im ersten Beratungsgespräch informieren.

Das Honorar für dieses Beratungsgespräch beträgt für Verbraucher

  • maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer für ein Erstberatungsgespräch und
  • maximal 250,00 € zzgl. Umsatzsteuer für eine weitergehende Beratung.

Für Unternehmer oder selbständig Tätige sieht das Gesetz vorstehende Obergrenzen nicht vor, weshalb wir vor Beratungsbeginn empfehlen, mit uns eine dahingehende Vergütungsvereinbarung zu treffen.

Wir freuen uns, wenn wir nach Beratung weiter für Sie tätig sein dürfen.

Das für die Beratung entstandene Honorar rechnen wir auf unsere dann entstehenden Gebühren außergerichtlicher oder gerichtlicher Art an.

Sowohl unsere außergerichtliche als auch unsere gerichtliche Tätigkeit kann nach verschiedenen Abrechnungsmethoden vergütet werden.

Wir können eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen auf Grundlage eines Stundensatzes oder auf Grundlage eines Pauschalhonorars.

Unsere Stundensätze variieren je nach Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit, nach Haftungsrisiko und Bedeutung sowie nach Leistungsvermögen des Mandanten zwischen 180,00 € und 250,00 € zzgl. USt.

Das Pauschalhonorar ist eine der Höhe nach endgültig vereinbarte feste Vergütung für eine Tätigkeit, wobei die Höhe des Honorars individuell nach obigen Kriterien vereinbart wird.

Soweit Sie mit uns keine individuelle Vereinbarung treffen, wird unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Insbesondere für zivilrechtliche Streitigkeiten steht uns hier eine degressiv verlaufende Gebührentabelle zur Verfügung, die sich an dem zugrunde liegenden Streitwert orientiert. Das anwaltliche Honorar berechnet sich auf Grundlage dieses Streitwertes anhand des zur Verfügung stehenden gesetzlichen Vergütungsverzeichnisses (VV).

Mandanten, die nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, kann für das Erstberatungsgespräch Beratungshilfe gewährt werden sowie im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht, für die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist der Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.