Leistungen

Bankrecht

Das Bankrecht ist ein nach Inhalt und Gegenstand nicht abschließend und klar abgrenzbares Rechtsgebiet. Es hat sowohl Berührungspunkte als auch Überschneidungen zu einer ganzen Reihe anderer Rechtsgebiete, namentlich dem Bürgerlichen Recht, dem Handelsrecht, dem Strafrecht, dem Wertpapierrecht, dem Steuerrecht und ist zunehmend durch europäische Richtlinien und andere Maßnahmen zur Rechtsvereinheitlichung in der Eurozone geprägt.

Das Bankrecht regelt die Rechtsbeziehungen „der Banken" und umfasst Fragen der öffentlich-rechtlichen Bankenaufsicht ebenso wie das sog. private Bankrecht, also die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde.

Dieses private Bankrecht ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Bankvertrag, Bankverbindung, Bankkonto

Die Beziehungen zwischen Bank und Kunde sind vielfältig und im Idealfall auf eine gewisse Dauer angelegt und von gegenseitigem Vertrauen geprägt.

Wir beraten und vertreten Sie, wenn diese Beziehung nicht mehr störungsfrei verläuft in allen hierbei relevanten Rechtsgebieten, u.a.

  • Prüfung von Bankentgelten, Preisklauseln, Kontoführungs- und Bearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Prüfung von Zinsberechnungen, Zinsanpassungsklauseln, Vorfälligkeitsentgelt
  • Lastschriftwiderruf, Genehmigung von Rechnungsabschlüssen
  • Bankauskünfte und Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)
  • Rückabwicklung fehlerhafter Buchungen, Überweisungen
  • Schadensfälle beim Einsatz von Kreditkarten
  • Schadensfälle durch Cyberangriffe im Electronic und Onlinebanking, Phishing, Pharming, Trojaner
Verbraucherdarlehensrecht, Verbraucherschutz

Der Verbraucherdarlehensvertrag bzw. das Verbraucherdarlehen ist ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher als Darlehensnehmer und einem Unternehmer als Darlehensgeber geschlossen wird.

Die Entstehung dieses Vertragstyps und seine gesetzliche Regelung gehen auf die EU-Verbraucherkreditrichtlinie zurück. Die Notwendigkeit zum Schutz des Verbrauchers in der Rechtbeziehung zu seiner Bank gründet auf der Erkenntnis der strukturellen Unterlegenheit des Verbrauchers gegenüber Wirtschaft und Unternehmen. Ab Mitte der 1970er Jahre werden entscheidende Gesetze zum Schutz der Verbraucher erlassen.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Verbraucher in allen hierbei relevanten Sachverhalten, u.a.

  • Verbraucherbegriff und Verbraucherleitbild, Schutz des Existenzgründers
  • Vorvertragliche Informationspflichten der Bank
  • Aufklärungspflichten der Bank
  • Pflichten der Bank in Bezug auf Immobiliardarlehnsverträge, Wohnimmobilienkreditrichtlinie
  • Verbundene Geschäfte, Schutz vor Risiken bei Aufspaltung eines Ratenkaufs in Kauf und Darlehn
  • Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Rückforderung von Bearbeitungsgebühren für Darlehnsverträge
  • Rückforderung von Kontoführungsgebühren für Bausparverträge
  • Haustürgeschäfte
  • Fernabsatzgeschäfte
  • Verjährungsfragen
Leasing

Leasing ist eine besondere Vertragsform der Vermietung und Verpachtung von Investitions- und Konsumgütern. Das Leasingobjekt, häufig ein Fahrzeug wird entweder von einer speziellen Leasinggesellschaft vom Hersteller gekauft und dann dem Leasingnehmer übergeben (indirektes Leasing) oder direkt vom Produzenten verpachtet (Herstellerleasing).

Leasing ist populär, weil die psychologische Hemmschwelle beim Abschluss eines Vertrages niedriger ist als bei der Stellung eines Kreditantrages bei einer Bank. Leasing birgt aber auch erhebliche Risiken sowohl vertraglicher als auch tatsächlicher Art.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Anbahnung und Abwicklung von Leasingverträgen. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche der Leasinggesellschaften ebenso wie bei der Geltendmachung eigener Ansprüche auf Schadenersatz oder Gewährleistung.

Kredit- und Kreditsicherungsrecht

„Zeit, sich etwas zu gönnen“, „Erfüllen Sie sich Ihre Wünsche, schnell und einfach“, „Große Wünsche mit kleiner Rate erfüllen“ so eine Auswahl aktueller Banken-Slogans. Wer Wünsche hat, aktuell aber nicht die finanziellen Mittel, entschließt sich in Zeiten niedriger Zinsen schnell zu einer Kreditaufnahme. Banken finanzieren in der Niedrigzinsphase ebenso gerne die großen und kleinen Wünsche Ihrer Kunden, oftmals ohne umfassende und objektive Aufklärung über die Risiken in der Zukunft.

Gleichzeitig verzichten viele Banken inzwischen auf eine persönliche Beziehung zu ihren Kunden, anonymisierte Verfahren nehmen zu.

Wir beraten und vertreten Sie idealerweise schon frühzeitig im Rahmen einer Kreditentscheidung und beugen damit Streitfällen vor. Im Konfliktfall gilt es, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen und richtige Entscheidungen zu treffen. Wenn sich Risiken realisieren, verhandeln wir für Sie auf Augenhöhe und lösungsorientiert mit Ihrer Bank.

Wir vertreten Ihre Interessen und Rechte außergerichtlich und gerichtlich und wehren ungerechtfertigte Inanspruchnahmen, z.B. nach unzulässiger Kündigung eines Kreditverhältnisses ebenso ab wie die vertragswidrige Verwertung von Ihnen gestellter Sicherheiten.

Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht beschäftigt sich mit der Ausgabe und dem Handel von Anlageinstrumenten. Es hat sowohl den Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft zum Ziel. Kapitalmarktrecht bildet demnach eine gebietsübergreifende Disziplin, die Rechtsgebiete wie Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht in einen Zusammenhang stellt.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere dann, wenn sich Anlageempfehlungen Ihrer Bank als fehlerhaft erwiesen haben.

Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung

Auf Ratenrückstand und Kündigung folgt regelmäßig der oftmals sehr zeitnahe Versuch der Bank, zwangsweise Zahlungen zu realisieren. Aufgrund der vom Kunden bei Kreditvergabe erteilten Auskünfte weiß die Bank regelmäßig, ob und wo noch Vermögen vorhanden ist und versucht, hierauf zuzugreifen, z. B: durch Kontenpfändung oder Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie. Es gilt, diese oftmals unzulässigen Vollstreckungsversuche abzuwehren, die Rechtmäßigkeit des Handelns der Bank zu überprüfen, die Möglichkeiten von Rechtsbehelfen, insbesondere des Vollstreckungsschutzes auszuschöpfen und alternative Strategien zur Schuldenbereinigung zu entwickeln.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung, insbesondere auch in Zwangsversteigerungsverfahren, u.a.

  • Einrichtung des Pfändungsschutzkontos
  • Vollstreckungsschutzanträge
  • Abwehr von Zwangsvollstreckungsanträgen
  • Plausibilisierung von Verkehrswertgutachten
  • Rettungserwerb