Leistungen

Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.

Arbeitnehmer/innen

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer/innen in allen Rechtsangelegenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, wie z.B. bei

  • Begründung des Arbeitsverhältnisses, Gestaltung und Prüfung des Arbeitsvertrages
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch betriebs-, verhaltens- oder leistungsbedingte Kündigung
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, auch Entwurf und Prüfung
  • Abfindung: Verhandlung, Prüfung und Durchsetzung
  • Zeugnisdurchsetzung, Überprüfung und Berichtigung
  • Vorgehen gegen Abmahnung, Versetzung oder Änderungskündigung
  • Beratung bei Arbeitsunfällen
  • Streitigkeiten bei Ein- und Umgruppierung
  • Altersteilzeit, auch Entwurf und Prüfung eines Altersteilzeitmodells
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Sozialplan- und Nachteilsausgleichsansprüche
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche

Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen dort die entsprechende Deckungszusage ein.

Unternehmen

Wir unterstützen betriebliche Personalarbeit bei Begründung, Administration und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Wir entwerfen mit Ihnen Verträge, Betriebs- und Personalvereinbarungen.

Wir beraten Sie bei Restrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen, z.B. bei Umwandlung, Stilllegung, Rationalisierung und Outsourcing.

Bei der Verhandlungsführung mit dem Betriebspartner, mit Gewerkschaften, Behörden und sonstigen Beteiligten stehen wir Ihnen zur Seite.

Auch vor allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit setzen wir Ihre Interessen durch.

Führungskräfte

Als Vorstand, Geschäftsführer oder Führungskraft beraten wir Sie nicht nur in Arbeitgeberfunktion, sondern vor allem auch bei Ihrer eigenen beruflichen Entwicklung innerhalb und außerhalb des Unternehmens.

Wir unterstützen Sie von der Prüfung Ihres Dienstvertrages bis zu Verhandlung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen mit entsprechenden Abfindungsregelungen.

Einvernehmliche Lösungen werden von uns begleitet.

Aber auch im Fall unvermeidbaren Streits setzen wir Ihre Interessen gerichtlich durch.